Für das Land Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung von Niederlassung, Praxisübernahme und Weiterbildung
1. Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz
Sie können einen Zuschuss von bis zu 20.000 € erhalten bei Zulassung als Hausarzt oder Hausärztin (Praxisneugründung oder Praxisübernahme), Anstellung einer entsprechenden Hausärztin oder eines entsprechenden Hausarztes und bei Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis auch im Rahmen von Medizinischen Versorgungszentren in einem der Fördergebiete.
Bezuschusst werden der Erwerb oder die Errichtung der Praxis und Ausgaben für die Ausstattung.
Im Landkreis Südwestpfalz liegen folgende Verbandsgemeinden im Fördergebiet: Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben.
Den Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren unter: https://hausarzt.rlp.de/de/foerderprogramme/foerderrichtlinie-hausaerztliche-versorgung/
2. Förderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
Förderung der allgemeinmedizinischen Facharztweiterbildung und der fachärztlichen Weiterbildung
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oder medizinische Versorgungszentren können einen Zuschuss für die Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung erhalten.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren unter:
https://www.kv-rlp.de/praxis/beratung-und-service/foerderung
Förderung der Niederlassung/Praxisübernahme, Anstellung, Errichtung von Nebenbetriebsstätten
Eine Niederlassung/Praxisübernahme kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 39.000 Euro (im Jahr 2020, voller Versorgungsauftrag) oder 19.500 Euro (im Jahr 2020, hälftiger Versorgungsauftrag) gefördert werden.
Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte können Vertragsärzte eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro (Jahr 2020) erhalten.
Die Förderung von Anstellungen erfolgt, je nach Tätigkeitsumfang des angestellten Arztes, mit bis zu 650 Euro monatlich für längstens fünf Jahre.
Die Fördergebiete werden jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KV RLP festgelegt.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren unter: https://www.kv-rlp.de/mitglieder/service/kv-normen/ Strukturfonds
Wichtiges Voraussetzung für jedes Förderprogramm: Mit der förderfähigen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt ist!